Versorgia
Menü

Netznutzungsabrechnung

FAQ: Lieferschein, Netznutzungsrechnung und Rechnungsprüfung

Warum Lieferschein, Netznutzungsrechnung, Endkundenrechnung, Kreditor und Debitor getrennt bleiben und wie Mengen, Preisblatt und EBD zusammenwirken.

8 Antworten

So arbeitet Versorgia damit

Regelwissen wird zu einem geführten Arbeitsablauf

Das System ordnet Eingang, Marktrolle, Regelstand, Prüfung, Frist und erlaubten Folgeschritt. Eindeutige Fälle laufen weiter; Abweichungen werden mit Ursache und Zuständigkeit sichtbar.

Systemablauf ansehen
8 Antworten in 8 Themenblöcken Öffnen Sie einzelne Fragen oder blenden Sie alle Antworten für einen schnellen Gesamtüberblick ein.

Kreditor und Debitor

1 Antworten
Wer ist Kreditor und wer ist Debitor?

Der Netzbetreiber stellt dem Lieferanten Netznutzung in Rechnung und ist in diesem Vorgang Kreditor. Der Energiekunde schuldet dem Lieferanten die Energielieferrechnung und ist dort Debitor. Beide Belegketten dürfen nicht vermischt werden.

Geprüft am Formatstand: Mitteilung 54 gilt seit 01.04.2026; die Änderungen aus Mitteilung 56 werden ab 01.10.2026 verbindlich.

Lieferschein

1 Antworten
Was ist der Lieferschein in diesem Zusammenhang?

Der Lieferschein übermittelt Grundlagen der Netznutzungsabrechnung zwischen Marktpartnern. Er ist kein Endkundenbeleg und erscheint nicht anstelle der Energielieferrechnung im Kundenportal.

Quelle: BDEW: Umsetzungsfragen Marktkommunikation, Version 1.25
Geprüft am Formatstand: Mitteilung 54 gilt seit 01.04.2026; die Änderungen aus Mitteilung 56 werden ab 01.10.2026 verbindlich.

Lieferscheinprüfung

1 Antworten
Was wird am Lieferschein geprüft?

Absender, Empfänger, Rolle, Lokation, Zeitraum, Menge, Einheit, Referenzen, Dublette und erwarteter Prozessbezug. Unklare oder widersprüchliche Angaben gehen in den vorgesehenen Klärweg.

Quelle: Bundesnetzagentur: Datenformate der Marktkommunikation
Geprüft am Formatstand: Mitteilung 54 gilt seit 01.04.2026; die Änderungen aus Mitteilung 56 werden ab 01.10.2026 verbindlich.

Rechnungsprüfung

1 Antworten
Wie wird eine Netznutzungsrechnung geprüft?

Rechnung, Lieferschein, Vertrag, Preisblatt, Lokation, Zeitraum, Mengen, Steuern und bereits verarbeitete Belege werden abgeglichen. Das Ergebnis lautet nicht nur richtig oder falsch, sondern Annahme, Ablehnung oder begründete Klärung.

Quelle: BDEW: Umsetzungsfragen Marktkommunikation, Version 1.25
Geprüft am Formatstand: Mitteilung 54 gilt seit 01.04.2026; die Änderungen aus Mitteilung 56 werden ab 01.10.2026 verbindlich.

EBD

1 Antworten
Welche Rolle hat ein EBD?

Das gültige Entscheidungsbaumdiagramm führt definierte Bedingungen zum vorgesehenen Ergebnis. Version, Eingangsdaten, durchlaufene Entscheidungen und Antwortcode werden protokolliert; ein eigener Ersatzbaum ist nicht verbindlich.

Quelle: Bundesnetzagentur: Datenformate der Marktkommunikation
Geprüft am Formatstand: Mitteilung 54 gilt seit 01.04.2026; die Änderungen aus Mitteilung 56 werden ab 01.10.2026 verbindlich.

Differenz

1 Antworten
Was passiert bei einer Abweichung zwischen Menge und Rechnung?

Die Differenz wird mit Zeitraum, Lokation, Lieferschein, Rechnung und Erwartungswert als Klärfall geführt. Eine Zahlung oder Buchung erfolgt nur nach der dafür festgelegten Freigabe.

Geprüft am Formatstand: Mitteilung 54 gilt seit 01.04.2026; die Änderungen aus Mitteilung 56 werden ab 01.10.2026 verbindlich.

Endkundenrechnung

1 Antworten
Wie bleibt die Endkundenrechnung getrennt?

Sie verwendet Energieliefervertrag, freigegebene Verbrauchsmenge, Tarif, Steuern, Abschläge und Kundensnapshot. Marktpartnerbelege dienen als Eingangs- oder Nachweisgrundlage, werden aber nicht als Kundenrechnung ausgegeben.

Quelle: KoSIT: Standard XRechnung
Geprüft am Formatstand: Mitteilung 54 gilt seit 01.04.2026; die Änderungen aus Mitteilung 56 werden ab 01.10.2026 verbindlich.

Produktivfreigabe

1 Antworten
Wann ist der Prozess produktionsbereit?

Nach Abnahme der verwendeten INVOIC-, REMADV-, COMDIS- und gegebenenfalls weiteren Formate, der EBD/Codelisten, Preisblätter, Mengenbelege, Fibu-Zuordnung und Ende-zu-Ende-Tests mit realen Gegenstellen.

Quelle: Bundesnetzagentur: Datenformate der Marktkommunikation
Geprüft am Formatstand: Mitteilung 54 gilt seit 01.04.2026; die Änderungen aus Mitteilung 56 werden ab 01.10.2026 verbindlich.

Vom Wissen zur Arbeit

Nicht nur erklären, sondern den nächsten Schritt zeigen

Im Betreiberzugang führt jeder Befund zum passenden Datensatz, Prozess oder Klärfall. So bleibt das Handbuchwissen im Arbeitsalltag nutzbar.