Registrierung nach § 33 BSIG
Die Dreimonatsfrist beginnt, wenn eine Einrichtung erstmals oder erneut in den erfassten Anwendungsbereich fällt. Es gibt deshalb keinen einheitlichen Registrierungsstichtag für alle Versorger.
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Fachprüfung läuft
Die automatische Einstufung ist vorübergehend ausgesetzt. Damit verhindert Versorgia, dass unvollständige Unternehmens- oder Konzernangaben als belastbare NIS2-Kategorie ausgegeben werden.
Aktueller Prüfstatus
Die fachliche Neumodellierung berücksichtigt unter anderem Größenmerkmale, Bilanzsumme, wirtschaftliche Einheit, konkrete Dienste und besondere Tatbestände. Bis zur fachlichen und rechtlichen Abnahme werden keine Kategorien wie wE oder bwE berechnet.
Quellenstand 22.08.2026
Eine automatische Einordnung wird erst wieder ausgegeben, wenn Rechtsgrundlagen, Eingabemodell, Testfälle und Bestandsdaten gemeinsam fachlich abgenommen sind.
Die Dreimonatsfrist beginnt, wenn eine Einrichtung erstmals oder erneut in den erfassten Anwendungsbereich fällt. Es gibt deshalb keinen einheitlichen Registrierungsstichtag für alle Versorger.
Gesetzestext öffnenDas BSI verweist für die Registrierung nach NIS2 auf das BSI-Portal. Betreiber kritischer Anlagen können für etablierte Meldungen übergangsweise weiterhin das MIP nutzen.
Hinweise des BSI öffnenDie bisherigen Kataloge nach § 11 Absatz 1a und 1b EnWG alter Fassung gelten laut Bundesnetzagentur für bestehende Adressaten bis zur Veröffentlichung eines neuen Katalogs weiter. Die heutige Festlegungskompetenz steht in § 5c EnWG.
Übergangshinweis der BNetzAEingaben und Ergebnis bewusst trennen
Unternehmensgröße allein genügt für eine belastbare NIS2-Einordnung nicht. Zu prüfen sind unter anderem konkrete Dienste, verbundene Unternehmen, besondere Tatbestände und die jeweils maßgebliche Rechtslage. Versorgia dokumentiert deshalb den Prüfbedarf und verweist auf Originalquellen, statt aus wenigen Angaben eine scheinbar eindeutige Kategorie abzuleiten. Eine spätere Rechenfunktion wird erst freigegeben, wenn Eingabefelder, Entscheidungslogik, Grenzfälle und fachliche Testfälle gemeinsam abgenommen sind.
Versorgerprozesse in der Praxis
Daten entstehen im Betrieb und bleiben bis zur nächsten Entscheidung eindeutig verbunden.



Versorgerprozesse in der Praxis
Freigegebene Regeln entlasten den Alltag. Nur unklare Sachverhalte landen mit Ursache und Zuständigkeit im Klärfall.




Versorgerprozesse in der Praxis
Freigaben, Abrechnung, Service und Steuerung arbeiten mit demselben nachvollziehbaren Prozessstand.


