Branchenspezifische Sicherheitsstandards prüfen
Neue oder geänderte branchenspezifische Sicherheitsstandards werden nach ihrer Veröffentlichung fachlich bewertet. Das ist kein einheitlicher gesetzlicher Kalendertag.
Regulatorisches Fristenradar
Der Fristenkalender trennt feste Stichtage von ereignisabhängigen Pflichten und führt direkt zur Originalquelle. Er unterstützt Informationssicherheit, Geschäftsführung und Fachbereiche bei der internen Planung, ersetzt aber keine rechtliche Einzelfallprüfung.

Fristensteuerung
Fristen, Aufgaben, Auslöser und Nachweise: Auslöser, Termin und verantwortliche Rolle gemeinsam dokumentieren.
Arbeitsliste
6 Einträge sichtbar
Auslöser erforderlich
Diese Fristen beginnen erst durch ein konkretes Ereignis. Das auslösende Datum muss je Einrichtung nachvollziehbar dokumentiert werden.
Neue oder geänderte branchenspezifische Sicherheitsstandards werden nach ihrer Veröffentlichung fachlich bewertet. Das ist kein einheitlicher gesetzlicher Kalendertag.
Nachweise nach § 39 BSIG werden nicht durch einen pauschalen jährlichen Kalendertag ausgelöst. Die konkrete Frist richtet sich nach der gesetzlichen Regelung und einer Aufforderung der zuständigen Stelle.
Besonders wichtige und wichtige Einrichtungen müssen sich spätestens drei Monate nach dem erstmaligen oder erneuten Eintritt in den Anwendungsbereich registrieren.
Betreiber kritischer Anlagen müssen sich spätestens drei Monate nach dem Zeitpunkt registrieren, ab dem eine konkrete Anlage als kritisch gilt.
Die Resilienzpflichten nach dem KRITIS-DachG werden für Betreiber kritischer Anlagen ereignisbezogen geplant; die erstmalige Pflicht entsteht grundsätzlich zehn Monate nach der Registrierung.
Die erste Risikoanalyse nach dem KRITIS-DachG wird für Betreiber kritischer Anlagen ereignisbezogen geplant; nach der Registrierung beginnt der erste gesetzliche Zeitraum grundsätzlich neun Monate später.
Wichtig für Schreiben und interne Berichte
Bei der NIS2-Registrierung richtet sich die Dreimonatsfrist nach dem Eintritt in den Anwendungsbereich.
Beim KRITIS-DachG beginnt die Dreimonatsfrist, sobald eine konkrete Anlage als kritisch gilt; § 8 nennt keinen allgemeinen Kalendertag für alle Bestandsanlagen.
Vor einer Maßnahme werden Originalquelle, aktueller Regelstand, Geltungsbereich und interner Nachweis geprüft.
Geprüft am 22.08.2026
Die NIS2-Registrierung nach § 33 BSIG knüpft an den individuellen Eintritt in den Anwendungsbereich an. Für Netz- und Anlagenbetreiber ist zusätzlich die aktuelle Übergangslage der energierechtlichen IT-Sicherheitskataloge zu prüfen.
Versorgerprozesse in der Praxis
Daten entstehen im Betrieb und bleiben bis zur nächsten Entscheidung eindeutig verbunden.



Versorgerprozesse in der Praxis
Freigegebene Regeln entlasten den Alltag. Nur unklare Sachverhalte landen mit Ursache und Zuständigkeit im Klärfall.



Versorgerprozesse in der Praxis
Freigaben, Abrechnung, Service und Steuerung arbeiten mit demselben nachvollziehbaren Prozessstand.


