Versorgia
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Für Einkauf und Vergabestelle

Versorgersoftware strukturiert beschaffen

Versorgungsunternehmen prüfen zuerst Auftraggebereigenschaft, Tätigkeitsbereich, Auftragswert und die für sie geltende Vergabeordnung. Versorgia trennt den möglichen Verfahrensweg von den heute belegbaren Produktunterlagen.

Vier Prüfschritte

Vom Bedarf zum dokumentierten Verfahren

Die Schritte bilden eine Arbeitshilfe und ersetzen keine Prüfung des konkreten Vergabefalls.

  1. 01

    Auftraggeber und Tätigkeit bestimmen

    Energie- und Trinkwassertätigkeiten können in den Anwendungsbereich der SektVO fallen. Für andere öffentliche Auftraggeber oder Tätigkeiten kommen insbesondere VgV, UVgO und das jeweilige Haushalts- und Landesrecht in Betracht.

    Ergebnis
    Anwendbares Regelwerk ist dokumentiert
  2. 02

    Auftragswert vollständig schätzen

    Der geschätzte Auftragswert wird über die gesamte beabsichtigte Laufzeit einschließlich vorgesehener Verlängerungsoptionen gebildet und beeinflusst den Vergabeweg. Grundgebühr, Kundenmengen, Einrichtung, Migration, Schnittstellen und Fremdleistungen gehören in die Schätzung. Eine kurze Erstlaufzeit kann den Schätzwert gegenüber einer von Anfang an längeren Bindung begrenzen; eine Aufteilung zur Umgehung eines Verfahrens ist keine belastbare Grundlage.

    Ergebnis
    Nachvollziehbarer Gesamtauftragswert
  3. 03

    Verfahrensweg festlegen

    Je nach Regelwerk und Wertgrenze kommen Direktauftrag, Verhandlungsvergabe, öffentliche oder beschränkte Verfahren sowie EU-weite Verfahren in Betracht. Rahmenvereinbarungen sind in der SektVO ausdrücklich geregelt.

    Ergebnis
    Vergabestelle bestätigt den Verfahrensweg
  4. 04

    Eignung und Leistung prüfbar machen

    Unternehmensangaben, Leistungsbeschreibung, Systemstand, Preislogik, Datenschutz-, Sicherheits- und Einführungspunkte werden getrennt vorgelegt. Nur tatsächlich belegte Nachweise werden als solche bezeichnet.

    Ergebnis
    Prüfbare Vergabeakte ohne Platzhalter

Stand der Unterlagen

Heute verfügbar und vertragsspezifisch zu erstellen

So erkennt der Einkauf, welche Aussage bereits aus dem Systemstand folgt und welche erst nach Wahl des Betriebsmodells festgelegt werden kann.

Unternehmen und Fortführung

Anbieter, Verantwortung, Software-Hinterlegung, Exitweg und Business Continuity sind in einem eigenen Prüfprofil zusammengeführt.

Anbieterrisiko prüfen

Produkt und Ablauf

Funktionsumfang, Rollen, Freigabegrenzen und echte Masken des lokalen Referenzlaufs sind nachvollziehbar verbunden.

Referenzlauf prüfen

Mengengerüst und Preisstand

Die digitale Anfrage erfasst Sparten, Kundenmengen und Kapazitätsdaten. Preisversion, Monatsvorschau und Einrichtungskorridor werden zum Eingang gespeichert.

Preislogik ansehen

Veröffentlichte Prüfgrundlagen

Die 16 belegbaren technischen und organisatorischen Prüfstrukturen können ohne Formular als PDF oder Text geladen werden. Der Bearbeitungsstand steht direkt am Dokument.

Bibliothek öffnen

Betriebsabhängige Vereinbarungen

AVV, Hosting- und Rechenzentrumsnachweis, Unterauftragnehmerverzeichnis sowie Service-, SLA- und Supportkonzept bleiben unveröffentlicht, bis tatsächliche Anbieter, Orte, Leistungswerte und Zuständigkeiten vollständig feststehen.

Vervollständigung anfragen

Externe Freigaben

Marktpartner-, Zertifikats-, Transport- und Gegenstellenabnahmen bleiben von internen Tests getrennt und werden erst nach tatsächlicher Bestätigung als extern abgenommen geführt.

Amtliche Grundlagen

Regelwerk direkt an der Originalquelle prüfen

Schwellenwerte und landesrechtliche Wertgrenzen können sich ändern. Maßgeblich bleibt die zum Beschaffungszeitpunkt geltende amtliche Fassung.

Vergaberecht: Übersicht und Rechtsgrundlagen

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Originalquelle öffnen

Aktuelle EU-Schwellenwerte für öffentliche Auftraggeber

EUR-Lex, Verordnung (EU) 2025/2152

Originalquelle öffnen

Vergabeunterlagen anfragen

Beschaffungsvorgang eindeutig zuordnen

Nennen Sie Auftraggeber, Sparte, vorgesehenen Umfang, Verfahrensstand und benötigte Unterlagen. Vertrauliche Vergabeunterlagen werden nicht über öffentliche Formulare hochgeladen.