Kurzantwort
Beim Standardlastprofilverfahren werden Mengen für bestimmte Prozesse anhand eines Profils zeitlich verteilt. Die registrierende Leistungsmessung liefert gemessene Lastgänge. Welche Daten für die Kundenrechnung gebraucht werden, ergibt sich zusätzlich aus Messkonzept, Vertrag und Tarif.
Welche Daten müssen vorliegen?
Bei einem einfachen SLP-Fall können Registerstände und abgegrenzte Verbrauchsmengen die Grundlage bilden. Ein RLM-Fall benötigt die maßgeblichen Messreihen, Zeitbezüge und Qualitätskennzeichen. Prüfen Sie Intervall, Einheit, Zeitzone und Vollständigkeit. Ein angenommener Profilwert ist kein gemessener Lastgangwert.
Wie erkennt man Lücken und doppelte Werte in einer Zeitreihe? →
Wann reicht eine Jahressumme nicht?
Wenn Zeitpreise, Leistungsbestandteile oder vertraglich bestimmte Höchstwerte abzurechnen sind, verliert eine reine Jahressumme die nötige Information. Die Einstufung allein legt jedoch nicht sämtliche Rechnungskomponenten fest. Dokumentieren Sie für jede Position, aus welcher Messgröße und welchem freigegebenen Preisblatt sie berechnet wird.
Schritt für Schritt vorgehen
- Mess- und Abrechnungsverfahren feststellen.
- Erforderliche Register oder Zeitreihen sammeln.
- Qualität, Einheiten und Zeitbezug prüfen.
- Mengen jeder Preisposition nachvollziehbar zuordnen.
Zur eigenen Einordnung
Praxisbeispiel
Fiktives Beispiel: Zwei Gewerbekunden verbrauchen jeweils 80.000 kWh im Jahr. Für einen vereinbarten Leistungsbestandteil ist zusätzlich die maßgebliche Leistungsspitze relevant. Die gleiche Jahresarbeit führt deshalb nicht zwingend zur gleichen Rechnung. Für die Prüfung wird der zugehörige Lastgang benötigt.
Checkliste für Ihren Vorgang
- Verfahren bestätigt.
- Messwerte von Profilwerten unterscheidbar.
- Tarifanforderungen erfüllt.
- Herkunft jeder Rechnungsgröße belegt.
Häufige Fragen
Ist RLM dasselbe wie ein dynamischer Tarif?
Nein. RLM beschreibt ein Messverfahren; ein dynamischer Tarif eine Preisgestaltung. Messvoraussetzungen und Vertrag müssen zusammenpassen.
Darf ein fehlender Lastgang aus der Jahressumme rekonstruiert werden?
Nicht als angeblich gemessene Reihe. Ein zulässiges Ersatzwertverfahren muss als solches dokumentiert und freigegeben sein.
Sind alle RLM-Intervalle gleich?
Prüfen Sie Sparte und maßgebliches Verfahren. Eine pauschale Intervallannahme kann falsche Leistungs- oder Zeitzuordnungen erzeugen.
Quellen und weiterführende Grundlagen
- Bundesnetzagentur: Datenformate der Marktkommunikation
- StromNEV § 17: Ermittlung der Netzentgelte
- Versorgia: Fachwissen zum Arbeitsablauf
- Versorgia: Zugehöriger Produktumfang
Behördliche Quellen erläutern die jeweilige Fachgrundlage. Versorgia-Seiten beschreiben den Produktumfang. Die eigenen Rechenbeispiele sind keine Marktpreise oder verbindlichen Angebote. Quellenmethodik und Korrekturweg
Ihr nächster Schritt
Den passenden Ablauf für Ihren Betrieb prüfen
Nutzen Sie diesen Fall mit Ihren eigenen Unterlagen, um Anforderungen, Zuständigkeiten und benötigte Freigaben mit dem beschriebenen Produktumfang abzugleichen.
Ablauf und Produktumfang ansehen →