Kurzantwort
Zeitvariable Netzentgelte verändern den Netzpreisanteil nach festgelegten Zeitfenstern. Dynamische Stromtarife koppeln den Energiepreis an die vereinbarte Marktpreislogik. Beide Bestandteile können zusammen vorkommen, müssen aber getrennt berechnet und nachvollziehbar erklärt werden.
Welche Preisreihen gelten?
Für Modul 3 nach § 14a veröffentlicht der Netzbetreiber Zeitfenster und Preisstufen. Diese sind nicht mit einer Börsenpreisreihe gleichzusetzen. Beim dynamischen Liefervertrag prüfen Sie Referenzmarkt, Preisintervall, Aufschläge und weitere Bestandteile. Jede Reihe benötigt Quelle, Version, Zeitzone und Gültigkeit.
Welche Daten braucht die Abrechnung dynamischer Stromtarife? →
Wie wird eine Verbrauchsverschiebung bewertet?
Ordnen Sie jedem Verbrauchsintervall die jeweils gültigen Preisbestandteile zu. Eine günstige Netzstufe garantiert keinen niedrigen Gesamtpreis, wenn der Energieanteil gleichzeitig hoch ist. Vergleichen Sie Alternativen anhand derselben Menge und einschließlich aller betroffenen variablen Bestandteile; fixe Entgelte bleiben gesondert sichtbar.
Welche Abrechnungsdaten braucht eine Anlage nach § 14a EnWG? →
Schritt für Schritt vorgehen
- Netz- und Liefervertrag getrennt prüfen.
- Zeitfenster und Preisreihen versionieren.
- Verbrauch zeitlich korrekt zuordnen.
- Gesamtpreis aus getrennten Positionen abstimmen.
Zur eigenen Einordnung
Praxisbeispiel
Fiktives Beispiel nur für zwei variable Bestandteile: In einem Intervall kosten Energie 20 und Netz 4 Cent/kWh, in einem anderen 12 und 9 Cent/kWh. Die Summen betragen 24 beziehungsweise 21 Cent/kWh. Das niedrigere Netzentgelt allein kennzeichnet hier nicht das günstigere Intervall.
Checkliste für Ihren Vorgang
- Netz- und Energieanteil getrennt.
- Zeitfenster und Zeitzone korrekt.
- Preisstände nachvollziehbar.
- Vergleich umfasst relevante Bestandteile.
Häufige Fragen
Schwanken beide Preise automatisch gleichzeitig?
Nein. Veröffentlichte Netzzeitfenster und marktgebundene Energiepreise folgen unterschiedlichen Regeln.
Ist Strom bei negativer Börsenpreisnotierung insgesamt kostenlos?
Nicht automatisch. Vertragliche Aufschläge, Netzentgelte, Steuern und andere Bestandteile müssen berücksichtigt werden.
Reicht eine Monatsmenge für die Prüfung?
Für eine zeitabhängige Berechnung brauchen Sie die passende zeitliche Verbrauchsauflösung. Die Monatssumme allein enthält diese Verteilung nicht.
Quellen und weiterführende Grundlagen
- Bundesnetzagentur: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
- Bundesnetzagentur: Dynamische Stromtarife
- Versorgia: Fachwissen zum Arbeitsablauf
- Versorgia: Zugehöriger Produktumfang
Behördliche Quellen erläutern die jeweilige Fachgrundlage. Versorgia-Seiten beschreiben den Produktumfang. Die eigenen Rechenbeispiele sind keine Marktpreise oder verbindlichen Angebote. Quellenmethodik und Korrekturweg
Ihr nächster Schritt
Den passenden Ablauf für Ihren Betrieb prüfen
Nutzen Sie diesen Fall mit Ihren eigenen Unterlagen, um Anforderungen, Zuständigkeiten und benötigte Freigaben mit dem beschriebenen Produktumfang abzugleichen.
Ablauf und Produktumfang ansehen →